Barrierefreiheitserklärung

Die Technische Universität Graz (TU Graz) ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://telucation.tugraz.at (externe Seite)

Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit

Die Technische Universität Graz ergreift die folgenden Maßnahmen, um die barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Websites zu gewährleisten:

  • Die Barrierefreiheit der Website ist Teil unserer technischen, grafischen und redaktionellen Leitlinien.
  • Wir setzen folgende redaktionelle Maßnahmen, um Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen: auf der Website gesamt durch ein WordPress-Theme, das Barrierefreiheit ermöglicht; in Texten durch vordefinierte Überschriften und Formatvorlagen; bei Bildern durch Alternativtexte und Bildunterschriften; bei Videos durch Untertitel; bei Audio durch Transkripte; durch barrierefreie Dokumente und barrierefreie Webformulare.
  • Für die Redakteurinnen und Redakteure der Websites werden Leitfäden und Möglichkeiten zur Weiterbildung zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Wir führen regelmäßige Qualitätskontrollen der Websites zur Barrierefreiheit durch.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderung in die Entwicklung der Barrierefreiheit der Webseite ein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Maßnahmen

Diese Webseite ist mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (externe Seite) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nur teilweise oder nicht barrierefrei:

  • Videos: Da verlinkte Videos zum größten Teil auf der Videoplattform Youtube oder TUbe gehostet sind, ist es derzeit nicht möglich, Audiodeskriptionen für diese Videos zur Verfügung zu stellen.
  • Dokumente: Vereinzelte Dokumente, wie z. B. der Autor:innen-Leitfaden im PDF-Format sind derzeit noch nicht barrierefrei verfügbar. Zu den PDF-Dateien der englischen TELucation-Beiträge gibt es aktuell aus Ressourcengründen noch keine barrierearme Alternative, jedoch können die Artikel online als barrierearme Version gelesen werden.
  • Farbkontrast: Abweichungen vom geforderten Farbkontrast können bei Logos oder in Ausnahmefällen bei farbigen Boxen mit Textinhalt nicht ausgeschlossen werden.
  • Navigierung mit Tastatur: Die Seite ist prinzipiell durch Tastaturbedienung navigierbar, jedoch ist die aktuelle Position nicht immer hervorgehoben.
  • Englische Beschriftungen: Einige Navigationshilfen zum Vor- und Zurückblättern und Weiterlesen sind aufgrund eines Problems im Code auch auf der deutschen Website auf englisch beschriftet.
  • Überschriftenformate: Die Überschriften in der Kategorienübersicht werden zum Teil als h3 statt als h1 getaggt. Dies ist ein Bug, an dessen Behebung gearbeitet wird.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2.12.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Technischen Universität Graz durchgeführten Selbstbewertung erstellt.

Die Überprüfung der Websites auf Einhaltung der WCAG 2.1 Richtlinien ist durch regelmäßige Selbsttests geplant.

Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte unserer Websites werden laufend überarbeitet und verbessert. Bedienbarkeit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen.

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie in der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Bitte senden Sie sämtliche Anregungen an telucation@tugraz.at. Beschreiben Sie bitte das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Webseite an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle (externe Seite) Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren (externe Seite)

Barrierefreiheitserklärung 2026

Die Website wurde 2026 von WordPress auf einen statisch erzeugten Webauftritt (SvelteKit) portiert. Zielstandard des Neubaus ist WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA bzw. EN 301 549. Dieser Abschnitt beschreibt den aktuellen Stand: was bei jeder Veröffentlichung automatisch geprüft wird, worauf beim Neubau geachtet wurde und welche Punkte noch händisch zu prüfen sind.

Automatisierte Prüfungen bei jeder Veröffentlichung

Vor jeder Veröffentlichung läuft eine Testsuite über alle Seiten in beiden Sprachen. Die Liste der geprüften Seiten wird aus dem Inhaltsbestand erzeugt – neue Seiten sind damit automatisch erfasst. Geprüft wird:

  • axe-core (WCAG 2.0/2.1 Stufe A und AA sowie WCAG 2.2 AA) auf jeder Seite in beiden Sprachen – zusätzlich in bedienten Zuständen (aufgeklapptes Untermenü, geöffnete Akkordeons) und im Windows-Kontrastmodus (erzwungene Farben).
  • Überschriftenstruktur: Die erste Überschrift jeder Seite ist eine h1, Überschriftenebenen springen nicht (WCAG 1.3.1).
  • Tastaturbedienung: Der Skip-Link ist bei Fokus sichtbar und springt in den Hauptinhalt (WCAG 2.4.1). Das zweistufige Menü meldet seinen Zustand über aria-expanded, Escape schließt es und gibt den Fokus zurück.
  • Fokusindikator: Jeder Link und jeder Knopf hat einen sichtbaren Fokusring mit mindestens 3:1 Kontrast gegen seinen tatsächlichen Untergrund (WCAG 2.4.7, 1.4.11) – gemessen bei 1280 px und 375 px Fensterbreite.
  • Kontrast von Bedienelementen: Rahmen und Füllungen von Knöpfen erreichen mindestens 3:1 gegen ihren Untergrund (WCAG 1.4.11).
  • Links sind unterstrichen und nicht nur farblich unterschieden (WCAG 1.4.1). Externe Links tragen ein Textäquivalent für Screenreader und öffnen nicht ungefragt in einem neuen Fenster.
  • Trefferflächen: Bedienelemente sind auch bei 320 px Fensterbreite mindestens 24 px hoch (WCAG 2.5.8).
  • Kein waagrechtes Scrollen bei 320 px Breite und bei 200 % Zoom (WCAG 1.4.4, 1.4.10). Vergrößerte Text-, Wort- und Zeilenabstände brechen kein Layout und schneiden keinen Inhalt ab (WCAG 1.4.12).
  • Der Sprachumschalter führt zur inhaltlichen Entsprechung der aktuellen Seite, nicht zu einer Fehlerseite.
  • Ohne JavaScript bleibt die Website vollständig nutzbar: Navigation und Inhalte stehen offen, Knöpfe ohne Wirkung werden ausgeblendet. Die Prüfungen laufen auch mit abgeschaltetem JavaScript.
  • Funktionsprobe: Die Bedienelemente werden tatsächlich betätigt und die Seiten auf Skriptfehler und fehlende Ressourcen überwacht.

Prüfungen beim Erstellen der Inhalte

Zusätzlich erzwingt das Datenmodell der Website Barrierefreiheit bereits beim Schreiben der Inhalte – Verstöße verhindern die Veröffentlichung:

  • Jedes Bild braucht entweder einen aussagekräftigen Alternativtext oder die ausdrückliche Kennzeichnung als dekorativ (WCAG 1.1.1).
  • Jede Tonaufnahme (Podcast) braucht ein Transkript (WCAG 1.2.1).
  • Kein Inhalt existiert nur in einer Sprache. Englische Begriffe im deutschen Text werden als solche ausgezeichnet, damit Screenreader sie richtig aussprechen (WCAG 3.1.1, 3.1.2).
  • Externe Links sind ohne Textäquivalent nicht schreibbar. Alle Verweise werden auf gültige, verschlüsselte Adressen geprüft.

Worauf beim Neubau geachtet wurde

  • Statisch erzeugte Seiten: Alle Inhalte stehen im ausgelieferten HTML, kein Inhalt hängt von JavaScript ab.
  • Semantisches HTML mit Landmarken (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich) und korrekten ARIA-Zuständen. Die Navigation folgt dem empfohlenen Disclosure-Muster statt einer Menü-Rolle.
  • Farben sind zentral definiert und auf die Kontrastanforderungen der Stufe AA ausgelegt. Hintergrund- und Textfarbe werden immer gemeinsam festgelegt, damit keine unlesbaren Kombinationen entstehen.
  • Systemeinstellungen zur Lesbarkeit werden berücksichtigt: Ist im Betriebssystem „Transparenz reduzieren“ oder „Kontrast erhöhen“ eingeschaltet und gibt der Browser diese Einstellung weiter, zeigen die Seitenköpfe und Bänder mit Hintergrundfoto stattdessen eine einfarbige Fläche – weißer Text auf Dunkelblau mit rund 12:1 Kontrast statt der gut 6:1, die der Schleier über dem Foto sicherstellt (WCAG 1.4.3, 1.4.6). Auch ohne diese Einstellung liegt jedes Foto unter einer dunklen Abdeckung, damit der Text lesbar bleibt, egal was das Bild zeigt. Bei „Bewegung reduzieren“ entfallen Animationen und weiches Scrollen (WCAG 2.3.3).
  • Die aus WordPress übernommenen Inhalte wurden strukturiert übernommen: Überschriftenhierarchien, Alternativtexte, Transkripte und barrierearme Dokumentfassungen sind Teil des Datenbestands.

Noch händisch zu prüfen

  • TODO: Screenreader-Durchgang (z. B. NVDA, VoiceOver) über die wichtigsten Seitentypen – automatisierte Tests ersetzen keine Nutzungsprobe.
  • TODO: Die aus WordPress übernommenen Dokumente (PDF, DOCX) auf Barrierefreiheit sichten. Barrierearme Fassungen wurden übernommen, aber noch nicht neu geprüft.
  • TODO: Untertitel und Beschreibungen der verlinkten bzw. eingebetteten Videos (YouTube, TUbe) kontrollieren.
  • TODO: Die Qualität der übernommenen Alternativtexte redaktionell prüfen – die automatische Prüfung stellt nur sicher, dass sie vorhanden und nicht zu kurz sind.
  • TODO: Den Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“ weiter oben aktualisieren – er beschreibt noch den Stand der früheren WordPress-Website (WordPress-Theme, Überschriften-Fehler, englische Beschriftungen).
  • TODO: Erstellungsdatum und Selbstbewertung dieser Erklärung nach Abschluss der händischen Prüfungen aktualisieren.

Aktualisiert: